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   OVG Niedersachsen, 09.08.2012 - 5 ME 141/12   

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OVG Niedersachsen, 09.08.2012 - 5 ME 141/12 (https://dejure.org/2012,21228)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.08.2012 - 5 ME 141/12 (https://dejure.org/2012,21228)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. August 2012 - 5 ME 141/12 (https://dejure.org/2012,21228)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Berücksichtigung der Binnendifferenzierung in dem Gesamturteil der Vorbeurteilung als leistungsbezogenes Kriterium bei einer Auswahlentscheidung über eine Beförderungsstelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2
    Berücksichtigung der Binnendifferenzierung in dem Gesamturteil der Vorbeurteilung als leistungsbezogenes Kriterium bei einer Auswahlentscheidung über eine Beförderungsstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Beförderungsauswahlentscheidungen der Polizeidirektion Oldenburg rechtswidrig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Beförderungsauswahlentscheidungen bei der Polizeidirektion Oldenburg

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigung der Binnendifferenzierung in dem Gesamturteil der Vorbeurteilung als leistungsbezogenes Kriterium bei einer Auswahlentscheidung über eine Beförderungsstelle

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Beförderungsaktion der Niedersächsischen Polizei gestoppt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beförderungsauswahlentscheidungen der Polizeidirektion Oldenburg rechtswidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Binnendifferenzierung innerhalb der Vollnoten müssen bei Beförderungsauswahlentscheidungen einer Polizeidirektion berücksichtigt werden - Beförderungsauswahlentscheidungen der Polizeidirektion Oldenburg rechtswidrig

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.08.2012 - 5 ME 141/12
    Bei Auswahlentscheidungen ist zwar regelmäßig in erster Linie auf die aktuellsten dienstlichen Beurteilungen abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, juris Rn. 12).

    Als weiteres leistungsbezogenes Kriterium kommen insbesondere ältere Beurteilungen in Betracht (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003, a. a. O., Rn. 15; Nds. OVG, Beschluss vom 21.2.2007 - 5 LA 171/06 -, juris Rn. 15).

    Denn mit den Binnendifferenzierungen sollen messbare und beachtliche Bewertungsunterschiede und damit auch Unterschiede in der Leistungsentwicklung der Bewerber zum Ausdruck gebracht werden, die Rückschlüsse und Prognosen über die künftige Bewährung der Bewerber in einem Beförderungsamt zulassen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 27.2.2003, a. a. O. Rn. 14; Nds. OVG, Beschluss vom 18.8.2011 - 5 ME 209/11 -, juris Rn. 7).

  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.08.2012 - 5 ME 141/12
    Es handelt sich dabei um Erkenntnisse, die über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung des Beurteilten Aufschluss geben und die deswegen gegenüber Hilfskriterien vorrangig heranzuziehen sind (BVerwG, Urteil vom 19.12.2002 - BVerwG 2 C 31.01 -, juris Rn. 15; Urteil vom 21.8.2003 - BVerwG 2 C 14.02 -, juris Rn. 23).

    Ihre zusätzliche Berücksichtigung bei der Auswahl ist deswegen mit Blick auf Art. 33 Abs. 2 GG geboten, wenn eine Stichentscheidung unter zwei oder mehr aktuell im Wesentlichen gleich beurteilten Beamten zu treffen ist (BVerwG, Urteil vom 19.12.2002, a. a.O., Rn. 15; Urteil vom 27.2.2003., a. a. O., Rn. 15).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.08.2012 - 5 ME 141/12
    Es handelt sich dabei um Erkenntnisse, die über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung des Beurteilten Aufschluss geben und die deswegen gegenüber Hilfskriterien vorrangig heranzuziehen sind (BVerwG, Urteil vom 19.12.2002 - BVerwG 2 C 31.01 -, juris Rn. 15; Urteil vom 21.8.2003 - BVerwG 2 C 14.02 -, juris Rn. 23).
  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.08.2012 - 5 ME 141/12
    Danach sind öffentliche Ämter nach Maßgabe des Leistungsgrundsatzes zu besetzen (BVerwG, Urteil vom 17.8.2005 - BVerwG 2 C 37.04 -, juris).
  • BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 27.09

    Auswahlentscheidung; Leistungsvergleich anhand dienstlicher Beurteilungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.08.2012 - 5 ME 141/12
    Die vorletzten und vorvorletzten Beurteilungen sind deshalb nicht isoliert, sondern in Bezug auf das durch die letzte Beurteilung dokumentierte aktuelle Leistungsbild zu sehen (BVerwG, Beschluss vom 25.3.2010 - BVerwG 1 WB 27.09 -, juris Rn. 30).
  • OVG Niedersachsen, 21.02.2007 - 5 LA 171/06

    Anspruch auf Neubescheidung einer Bewerbung um die ausgeschriebene Stelle eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.08.2012 - 5 ME 141/12
    Als weiteres leistungsbezogenes Kriterium kommen insbesondere ältere Beurteilungen in Betracht (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003, a. a. O., Rn. 15; Nds. OVG, Beschluss vom 21.2.2007 - 5 LA 171/06 -, juris Rn. 15).
  • OVG Niedersachsen, 18.08.2011 - 5 ME 209/11

    Einstufung mehrerer Bewerber als im Wesentlichen gleich beurteilt bei Erhalt

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.08.2012 - 5 ME 141/12
    Denn mit den Binnendifferenzierungen sollen messbare und beachtliche Bewertungsunterschiede und damit auch Unterschiede in der Leistungsentwicklung der Bewerber zum Ausdruck gebracht werden, die Rückschlüsse und Prognosen über die künftige Bewährung der Bewerber in einem Beförderungsamt zulassen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 27.2.2003, a. a. O. Rn. 14; Nds. OVG, Beschluss vom 18.8.2011 - 5 ME 209/11 -, juris Rn. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2003 - 6 B 2172/03

    Einstweilige Anordnung zur Sicherung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.08.2012 - 5 ME 141/12
    Zu keiner anderen Einschätzung führt der von der Antragsgegnerin genannte und vom Verwaltungsgericht ebenfalls ausführlich zitierte Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 17. Dezember 2003 (- 6 B 2172/03 -, juris), wonach auf die Frage, ob und inwieweit aus früheren dienstlichen Beurteilungen aktuell gleich beurteilter Konkurrenten zusätzliche Erkenntnisse für den Qualifikationsvergleich gewonnen werden können, unterschiedliche Einschätzungen möglich sein könnten, die gleichermaßen vertretbar erschienen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.1996 - 10 B 13120/96

    Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber; Richterstelle; Dienstbezügliches

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.08.2012 - 5 ME 141/12
    Es ergibt sich deshalb unter Berücksichtigung der Binnendifferenzierungen in den Gesamturteilen der Vorbeurteilungen ein Leistungsunterschied dahingehend, dass der Antragsteller die betreffenden Leistungen schon seit viel längerer Zeit und damit kontinuierlicher gezeigt hat (so auch in dem Fall in dem von der Antragsgegnerin selbst zitierten Beschluss des OVG Rh.-Pf. vom 19.12.1996 - 10 B 13120/96 -, juris Rn. 13).
  • BVerwG, 28.01.1987 - 2 B 143.86

    Berücksichtigung vorhandener, außerhalb des Beamtendienstes bei einer politischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.08.2012 - 5 ME 141/12
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 28. Januar 1987 (- BVerwG 2 B 143.86 -, juris Rn. 12) entschieden, dass bei der Auswahl zwischen Bewerbern, von denen der eine nur bei der letzten Beurteilung, der andere mehrfach wiederholt mit "sehr gut" beurteilt worden ist, der Rahmen möglicher ermessensfreier Entscheidungen grundsätzlich nicht allein darauf verengt ist, dass gerade dieser Unterschied den Ausschlag geben muss.
  • OVG Niedersachsen, 21.12.2016 - 5 ME 151/16

    Ausschärfende Betrachtung; strukturiertes Auswahlgespräch; Binnendifferenzierung;

    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats handelt es sich bei den Binnendifferenzierungen "oberer Bereich", "mittlerer Bereich" und "unterer Bereich" zwar nicht um Vollnoten, sondern um Zwischenstufen innerhalb der Wertungsstufe C; diese Binnendifferenzierungen sind jedoch ein aussagekräftiges Differenzierungskriterium, mit dem messbare und beachtliche Bewertungsunterschiede zum Ausdruck gebracht werden sollen, um einen Leistungsvergleich zu ermöglichen (Nds. OVG, Beschluss vom 18.8.2011 - 5 ME 209/11 -, juris Rn 6 f.; Beschluss vom 9.8.2012 - 5 ME 141/12 -, juris Rn 7; Beschluss vom 20.12.2013 - 5 ME 260/13 - Beschluss vom 1.6.2015 - 5 ME 67/15 -).

    Falls die zuständige Behörde die Vorbeurteilungen der Bewerber als leistungsbezogenes Erkenntnismittel heranzieht, darf sie sich nicht auf einen Vergleich der Vollnoten beschränken, sondern hat - sofern die Wertungsstufe "C - Entspricht voll den Anforderungen" vergeben worden ist - auch die Binnendifferenzierungen "oberer Bereich", "mittlerer Bereich" und "unterer Bereich" innerhalb dieser Wertungsstufe (vgl. Nr. 6.2 BRLPol) zu berücksichtigen (Nds. OVG, Beschluss vom 9.8.2012, a. a. O., Rn 4 und Rn 7; Beschluss vom 1.4.2016 - 5 ME 23/16 -).

    Der Senat hat - wie schon ausgeführt wurde (siehe oben unter 1. b) - in dem vorgenannten Beschluss deutlich gemacht, dass es sich bei den Binnendifferenzierungen "oberer Bereich", "mittlerer Bereich" und "unterer Bereich" zwar nicht um Vollnoten, sondern um Zwischenstufen innerhalb der Wertungsstufe C handelt, dass diese Binnendifferenzierungen jedoch ein aussagekräftiges Differenzierungskriterium sind, mit dem messbare und beachtliche Bewertungsunterschiede zum Ausdruck gebracht werden sollen (Nds. OVG, Beschluss vom 9.8.2012, a. a. O., Rn 7; vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 18.8.2011 - 5 ME 209/11 -, a. a. O., Rn 6 f.; Beschluss vom 20.12.2013 - 5 ME 260/13 - Beschluss vom 1.6.2015 - 5 ME 67/15 -).

  • OVG Niedersachsen, 16.04.2018 - 5 ME 28/18

    Beförderungsrichtlinien; Beurteilungsrichtlinien; Regelbeurteilung;

    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats handelt es sich bei den Binnendifferenzierungen "oberer Bereich", "mittlerer Bereich" und "unterer Bereich" zwar nicht um Vollnoten, sondern um Zwischenstufen innerhalb der Wertungsstufe "C"; diese Binnendifferenzierungen sind jedoch ein aussagekräftiges Differenzierungskriterium, mit dem messbare und beachtliche Bewertungsunterschiede zum Ausdruck gebracht werden sollen, um einen Leistungsvergleich zu ermöglichen (Nds. OVG, Beschluss vom 18.8.2011 - 5 ME 209/11 -, juris Rn. 6f.; Beschluss vom 9.8.2012 - 5 ME 141/12 -, juris Rn. 7; Beschluss vom 21.12.2016, a. a. O., Rn. 14).
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2013 - 5 OA 137/13

    Entstehung einer Erledigungsgebühr nach Nr. 1002 VV-RVG bei Verzicht auf das

    Diese Entscheidung erfolgte - wie die Beklagte unwidersprochen vorgetragen hat - nach Auswertung des einen Parallelfall betreffenden Beschlusses des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 9. August 2012 (- 5 ME 141/12 -, juris).

    Denn abgesehen davon, dass bereits fraglich erscheint, ob es einer "Grundsatzentscheidung" des Verwaltungsgerichts zur angegriffenen Beförderungspraxis der Beklagten angesichts des Beschlusses des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 9. August 2012 (a. a. O.) überhaupt noch bedurft hätte, überzeugt der klägerische Vortrag bereits in dogmatischer Hinsicht nicht.

  • OVG Niedersachsen, 16.09.2019 - 5 ME 126/19

    Ausschärfende Betrachtung; Beförderung; Begründung des Gesamturteils;

    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats handelt es sich bei den Binnendifferenzierungen "oberer Bereich", "mittlerer Bereich" und "unterer Bereich" zwar nicht um Vollnoten, sondern um Zwischenstufen innerhalb der Wertungsstufe "C"; diese Binnendifferenzierungen sind jedoch ein aussagekräftiges Differenzierungskriterium, mit dem messbare und beachtliche Bewertungsunterschiede zum Ausdruck gebracht werden sollen, um einen Leistungsvergleich zu ermöglichen (Nds. OVG, Beschluss vom 18.8.2011 - 5 ME 209/11 -, juris Rn. 6 f.; Beschluss vom 9.8.2012 - 5 ME 141/12 -, juris Rn. 7; Beschluss vom 21.12.2016, a. a. O., Rn. 14; Beschluss vom 16.4.2018, a. a. O., Rn. 22).
  • VG Berlin, 14.08.2018 - 36 L 256.18

    Durchsetzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs im Eilverfahren; Anforderungen an

    Diese Binnendifferenzierung ist jedoch ein aussagekräftiges Differenzierungskriterium, mit dem messbare und beachtliche Bewertungsunterschiede zum Ausdruck gebracht werden sollen (OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 18. August 2011 - 5 ME 209/11 - juris Rn. 6, vom 9. August 2012 - 5 ME 141/12 - juris Rn. 7 und vom 21. Dezember 2016 - 5 ME 151/16 - juris Rn. 24).
  • VG Wiesbaden, 13.11.2013 - 3 L 745/13

    Zum Auswahlermessen des Dienstherrn bei im wesentlichen gleich beurteilten

    Ginge man von einer Übertragbarkeit dieser Grundsätze auf beamtenrechtliche bzw. hier richterrechtliche Konkurrentenverfahren aus (so ohne nähere Begründung OVG Niedersachsen, Beschluss vom 09.08.2012 - 5 ME 141/12; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 11.07.2013 - 2 M 123/13 -), so sind damit jedenfalls die beiden Regelbeurteilungen vor der aktuellen dienstlichen Beurteilung einzubeziehen.
  • VG Hannover, 19.01.2018 - 13 B 11395/17

    Auswahl; Auswahlentscheidung; Konkurrentenverfahren; Vorbeurteilung; unplausible

    Erst wenn all diese unmittelbar leistungsbezogenen Erkenntnisquellen ausgeschöpft sind, sind sog. Hilfskriterien heranzuziehen (vgl. auch Nds. OVG, Beschl. vom 09.08.2012 - 5 ME 141/12 -, und Beschl. vom 21.02.2007 - 5 LA 171/06 -, beide juris).
  • VG Hannover, 05.06.2014 - 13 B 9419/14

    Aktuelle Beurteilung; Binnendifferenzierung; Konkurrentenverfahren; Polizei;

    Erst wenn all diese unmittelbar leistungsbezogenen Erkenntnisquellen ausgeschöpft sind, sind sog. Hilfskriterien herauszuziehen (vgl. auch Nds. OVG, Beschl. vom 09.08.2012 - 5 ME 141/12 -, und Beschl. vom 21.02.2007 - 5 LA 171/06 -, beide juris).
  • VG Köln, 09.11.2017 - 19 L 2701/17

    Erfolgsaussichten eines Antrags auf Fortsetzung eines beamtenrechtlichen

    Als weiteres leistungsbezogenes Kriterium kommen insbesondere ältere Beurteilungen in Betracht, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 09.08.2012 - 5 ME 141/12 - juris Rn. 3 m. w. N.
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